Zur Abgabe der
Intrastat-Meldung sind Sie seit 2022 nur mehr dann verpflichtet, wenn Sie je
Verkehrsrichtung (Versand, Einfuhr) ein Wert von 1.100.000,- € überschreiten.
Details siehe.
Vor der monatlichen Abgabe der Intrastatmeldung
betrachten Sie die entsprechende Vorschau der Verkehrsrichtung.
Stellen Sie
sicher, dass alle Daten erfasst sind. Beachten Sie, wenn Lieferungen an privat
Personen erfolgen, müssen diese seit 2022 mit einer speziellen UID Nummer
(Umsatzsteuer Identifikationsnummer) erfasst werden.
Hier empfiehlt sich
auch, in Ihre Einkaufsbedingungen mit aufzunehmen, dass alle Ihre Lieferanten
(soweit diesem zumutbar), die Zolltarifnummern / Warentarifnummern und Gewichte
auf den Liefer-/Rechnungspapieren angeben müssen. Damit haben Sie sofort die
hoffentlich richtige Zolltarifnummer zur Hand.
Beachten Sie:
Die
Zolltarifnummern der EU sind innerhalb der EU harmonisiert. Diese stimmen nur
bedingt mit den Schweizer Zolltarifnummern überein. Auch die von den USA
geforderten ECCN Nummern weichen von den EU Zolltarifnummern ab. Das bedeutet
leider, dass Sie, je nachdem wohin Ihre Lieferungen gehen, durchaus verschiedene
Zolltarifnummern auf dem jeweiligen Artikel erfassen müssen.
Für die
Intrastatmeldung werden nur die EU-Zolltarifnummern benötigt.
Achten Sie
auf eine korrekte und zeitgerechte Abgabe Ihrer Intrastatmeldungen. Die
angedrohten Strafen sind teilweise empfindlich.
In einem gut gepflegten ERP
System ist dies in der Regel mit wenigen Handgriffen erledigt.
UID-Nummer gibt es auch in der Schweiz
Das ist richtig. Es ist damit aber die Unternehmens Identifikations Nummer gemeint. Welche die Schweiz seit einigen Jahren zwingend fordert. Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, muss diese mit CHE- beginnende Nummer zwar auf den Adressdaten Ihres Kunden angeführt sein, hat aber keinerlei Bedeutung im Sinne der Umsatzsteuer Identifikations Nummer der europäischen Union.
Wo kann die Intrastatmeldung abgegeben werden?
Für Österreich erfolgt die Abgabe im Portal der Statistik Austria siehe.
Langzeit Lieferantenerklärung, Warenursprung der selbst hergestellten Produkte
Wenn Sie Produkte
herstellen und ins Ausland liefern, ist oft auch das Thema welchen Ursprungs
sind nun diese Produkte.
Bei Handelswaren ist das in der Regel das von Ihrem
Lieferanten angegebene Ursprungsland.
Bei eigenen Produkten geht es oft
darum, welcher Wertschöpfungsanteil ist in welchem Land gegeben.
Nutzen Sie
dafür die Stücklistenauflösung, mit entsprechender Auswertung der
Ursprungsländer Ihrer eingesetzten Waren.
Und das Ursprungsrecht zielt immer
auf die Wertschöpfung. D.h. kaufen Sie ein Produkt um 40,- ein, kleben ein
Etikett um 0,01 darauf und verkaufen Sie dieses Ding dann um 100,- als
veredeltes Produkt, so haben Sie eine Wertschöpfung von annähernd 60%. Damit
gilt das als von Ihnen erzeugt/ausreichend bearbeitet und Sie können als
Ursprungsland Ihr Land angeben. Die Grenzen für die Wertschöpfung sind im DACH
Raum unterschiedlich. So reichen in der Schweiz/Liechtenstein 40%, in Österreich
50%.